Wahrheit
Home Nach oben Ebdar Wahrheit

 

 

Um der Wahrheit willen

Dass man sich, — durch sein Schaffen und Werk in der Öffentlichkeit bekannt geworden, — auch auf allerlei Verunglimpfung gefasst machen muss, gilt besonders dann, wenn man auf dem Gebiet seines geistigen Schaffens zum Tempelreiniger wurde, dadurch dass man vor aller Augen auf- zeigte, wieviel Aberglaube, Selbstbetrügertum, und Spekulation auf die Börse der Allzuleichtgläubigen sich auch in der heutigen, vermeintlich so nüchtern abwägenden Zeit doch noch in Bezirken festgenistet zeigt, die ihm längst verwehrt sein sollten.

So war ich denn gewiss noch niemals darüber erstaunt, wenn die Teilnehmer an dem „ Okkultistischen Karneval “, die ich (nebenbei auch unter diesem Titel) etwas deutlicher beleuchtet hatte als es ihren mühelosen Geschäften dienlich sein konnte, sich immer dadurch zu salvieren suchten, dass sie innerhalb Deutschlands, das hier seit vielen Jahren ja nur allein in Frage kam, alle Kreise zu denen sie direkt oder indirekt die gerade verlangte politische Beziehung fanden, mit den abenteuerlichsten Behauptungen hinsichtlich meiner Person infiltrierten, um nur ja des lukrativen Arbeitsfeldes nicht verlustig zu gehen, das ihnen auch weiterhin leicht zu behebende Gewinne bot, wenn es ihnen nur gelang, den ihnen unbehaglichsten Kenner ihres volkswirtschaftlich so schädigenden Treibens, an Stellen, die gerade jeweils den besten Schutz verliessen, als suspekt erscheinen zu lassen. Neuerdings hat man nun zu besagtem Zweck eine „Sekte“ erdacht, der ich angehören solle, und zum vorgeblichen „ Beweis“ jede nur mögliche Missdeutung aufgeboten.


Wahr ist jedoch, dass mir lebenslang nichts ferner lag als alles, was nach,, Sekte“ oder,, Geheimer Gesellschaft “ aussah.

Wahr ist vielmehr, dass ich, weit von allen solchen Dingen fern, einer Vereinigung ausschliesslich religiös eingestellter Gottsucher, die eine dogmenfreie, nur im inneren Erkennen des Menschen wurzelnde Religiosität erstrebte, ausdrücklich erbetene psychophysische Ratschläge erteilte, die ich schliesslich in einem Buchmanuskript unter dem Titel „ Ritualienbuch“ zusammenfasste, zu dessen Gebrauch ich die kleine Gesellschaft allein ermächtigte, da das Manuskript ja mein geistiges Eigentum ist und bleibt, und ich es nur von Menschen, denen ich eine richtige Verwendung zutrauen konnte, gebraucht sehen wollte. Ich erkläre in diesem Buche — das ich bisher nur ais Manuskript vervielfältigen liess, weil es nun einmal nur für Männer allein und primär nur für den besagten engen Kreis den ich zu seinem Gebrauch ermächtigte, bestimmt ist — eine Anzahl der bereits lange vor meiner Kenntnis von dem Bestehen eines in solcher Richtung seelisch suchenden Kreises, in meinen frühesten Schriften schon unter anderem besprochenen alten Riten der mittelalterlichen Dombauhütten-Bruderschaften und vorangegangenen antiken, ebenfalls auf einer dogmenfreien Erkenntnis fussenden Tempelbauwerkstätten, deren letzte, wenige und teilweise schon sehr korrumpierte Reste von der 1717 in England entstandenen „Freimaurerei“ zwar für sich in Anspruch genommen und unter Heranziehung sehr fremder Vorstellungen, in damals neuer Art, unter Benützung alttestamentlicher Namen etc. symbolisch benützt worden waren, aber sonst auch rein garnichts mit der nun in Deutschland verbotenen Institution der Freimaurerei“ wie man sie dort präzise zu verstehen meint und definiert, zu tun haben.

Es wäre hingegen gewiss zulässig, von den durch mich auf Grund geistiger Einsichten rekonstruierten alten Dombauhüttenriten, — also von der mystischen traditionellen Bauhüttenpraxis, die wahrhaftig ein Erbe aus der Urzeit ist, — gleichsam als von einer, der „ Freimaurerei“ tatsächlich von sich aus unzugänglichen und in jeder Hinsicht fremden „Ur“ -Maurerei zu sprechen, was ich auch in Erläuterungen und Hinweisen den allein durch mich mit diesen alten Riten Bedachten gegenüber absichtlich ausgesprochen habe, um damit die sachlich und psychotechnisch durchaus gegebene entscheidende Andersartigkeit gegenüber der Institution die sich „ Freimaurerei“ nennt, auf deutlichste Art zu betonen. Was viele nach seelischer Gewissheit allein strebende Naturen in der Freimaurerei vergeblich zu finden hofften, hätten sie in dem von mir beratenen kleinen Kreise wahrscheinlich gefunden.


Von dem Folgenden zu sprechen, sehe ich mich leider nun verpflichtet, da es Anlass zu irrigem Urteil wurde, wo kein Verstehen vorausgesetzt werden konnte. Was also von mir erwähnt wird, hat keinerlei Ursache mehr, unerwähnt zu bleiben. Es gibt hier nichts, das nicht der hellsten Beleuchtung standhalten könnte!

Im Jahre 1921 (das genaue Datum ist mir entfallen, wie denn bekanntlich und von nur stets betont, auch späterhin diese ganze geistige Hilfe und Aufklärung des kleinen Gottsucher-Kreises nur „an der alleräussersten Peripherie“ meiner geistigen Interessen lag) erreichte mich die erste Kenntnis vom Bestehen der dann später von mir zum Gebrauch meines Ritualienbuches“ ermächtigten, zahlenmässig kaum nennenswerten Vereinigung, durch einen Brief ihres, wie ich später kontrollieren konnte, mystischer Versenkung sehr zugänglichen und dafür auch besonders begabten Gründers und Leiters. Die kleine Gruppe seelisch Suchender nannte sich damals — auf Grund der altfranzösischen Graal “-Sage: „ Ordre du Samt Graal “, um sich deutlich von gewissen vulgärokkultistischen, sogenannten,, Gralorden “ zu unterscheiden.

Da ihr Leiter auf alle Fälle mystisch religiöses erkennendes Urteil genug hatte, um nach allgemeiner Lektüre meiner Schriften, soweit er sie gelesen hatte, zu wissen, dass, wenn irgend ein Mensch, so nur ich die alten Riten der Dombauhütten eruieren und zum Gebrauch der heutigen Zeit formen könne, war sein Anliegen lediglich, durch mich diese alten Riten mitgeteilt zu erhalten. Man darf nicht sagen, dass ich zu schnell zur Erfüllung dieses Wunsches bereit gewesen wäre. Volle anderthalb Jahre liess ich den sehr aktiv veranlagten Mann, trotz allem Drängen und Bitten warten, um sicher zu sein, dass keinerlei andere Absichten ihn leiteten, ausser seinem Verlangen nach einer methodischen Förderung seines eigenen seelischen Suchens und des seelischen Strebens der von ihm gegründeten kleinen Gesellschaft. Allerdings brauchte ich auch diese Zeit, um mir selber die nötigen geistigen Einblicke zu erwirken.

Da mir die Bezeichnung als „ Orden“ zu manchen vermeidbaren Irrtümern Anlass bieten schien, schlug ich bei der Überlassung des ersten Fragments der Riten (mehr hat er nie erhalten !) dem „ Ordensgrossmeister“ vor, seine Vereinigung doch lieber eindeutig als „ Bruderschaft“ zu bezeichnen, analog den konfessionell religiösen Bruderschaften und denen der alten Dombauhütten. Das geschah dann schliesslich auch, aber romantische Neigungen des seiner Sache hingebend dienenden Mannes, der zwar im bürgerlichen Leben den prosaischen Beruf eines Zahnarztes erfolgreich ausübte, führten ihn zur Einführung vieler pompöser barocker Titel, Anreden, Formeln und Signaturen, die mit dem von mir Gegebenen nicht das allergeringste zu tun hatten. Er beschwor mich aber, ihn gewähren zu lassen, denn er war überzeugt,  dass alles sei, seiner Erfahrung nach, psychologisch nötig um den Einzelnen bei dem Bewusstsein zu erhalten, dass er sich mit Heiligem, Religiös-Weihevollem beschäftige. Da ich seinen Erfahrungen nichts aus eigener Praxis entgegenzusetzen hatte, liess ich den wunderlichen Wünschen, denen ich nicht wehren konnte, ihren Lauf. So ist auch der Einfügung eines natürlich in jedem Punkte bis in das letzte Wort gesetzlich einwandfreien Aufnahme-,,Eides“ in das Zeremoniell, von mir entsprochen worden, da der offenbar Erfahrene nur dadurch die Gewähr dafür gegeben sah, dass mein geistiges Eigentum vor jeder Profanierung gesichert bleibe. Dass dieser „ Eid“ praktisch nichts anderes als eine jeweilig verwendete Aufnahmezeremonie war, und auch nicht im Traum etwa als „juristisch“ gemeinte  „Vereidigung“ betrachtet wurde, zeigte sich später deutlich genug! Ich konnte dem Wunsche um so eher entsprechen, als ich ja wie niemand sonst wusste, dass Antike und Mittelalter weitaus strengere Bindungen kannten, und dass tatsächlich kein anderes Motiv, ausser vielleicht einem entschuldbaren Prestigebedürfnis, für die Aufnahme dieser Schweigeverpflichtung bestand. (In der Praxis hat die vermeintlich so gewisse Gewähr für das Vermeiden der Profanierung des Meinigen bei der ersten Probe prompt versagt!)

Die Folgezeit zeigte den ehemaligen Grossmeister“ des früheren „ Ordens“ der nun auf meinen Wunsch hin: „ Ermächtigte Bruderschaft der alten Riten“ genannt worden war, (abgekürzt ,,Ebdar “) so stark von romantischen Neigungen und einem Hang zu phantastischen Deutungen beherrscht, dass ich schon im Jahre 1925, oder gar schon eher (?) die Absicht aussprach, meine Ermächtigung zum Gebrauch des Ritualienbuchfragmentes, als meines geistigen Eigentums, zurückzuziehen, was nur unterblieb, weil mir das gewiss ehrlich gemeinte Versprechen gegeben wurde, alles von mir Beanstandete aufzugeben. Zeitweise wurde das Versprechen auch sehr erfreulich eingehalten, aber fast Jahr um Jahr schien mir wieder die Zurückziehung der gegebenen Ermächtigung, mein geistiges Eigentum zu gebrauchen, fast zwingend nötig. Wenn ich trotzdem bis 1931 zuwartete, so geschah das in erster Linie deshalb, weil ich nun auch immer mehr und immer deutlicher sah, dass manchen im Geistigen besonders vorangekommenen Mitgliedern der „ Bruderschaft“ nun, nach ihrer Auffassung, der Boden unter den Füssen fortgezogen sein würde, wenn ich nicht doch noch, trotz allem Erfahrenen, die Ermächtigung bestehen lassen wolle.

Kurz bevor ich dann aber dennoch mich unaufschiebbar dazu gezwungen sah, sie dem Leiter der Bruderschaft zu entziehen, hatte ich schon meine ehedem erbetene geistige „Protektion“, die zwar jederzeit eindeutig nur segnendes Wohlwollen war, als äussere, allenfalls verkennbare Form zurückziehen müssen, nachdem ich erfahren hatte, dass der Gründer und Leiter der meinerseits immer von mir distanzierten Bruderschaft intern die Ansicht nährte, dass er zu einer töricht herrischen Behandlung mancher Mitglieder, die sich bei mir darüber beklagten, quasi — meine, ihn deckende Zustimmung habe.

Mein Schreiben lautete, nach einem Durchschlag wiedergegeben, wie folgt: „Da mir unzählige Erfahrungen in einer Reihe von Jahren gezeigt haben, dass der Irrtum, als habe ich in irgend einer Weise Anteil an der Leitung der E.B.D.A.R. nicht aus der Welt zu schaffen ist, solange ich nominell das „ Protektorat“ innehabe, lege ich hierdurch, nach langewährender geistiger Prüfung der Angelegenheit, ebendieses „Protektorat“ in aller Form nieder, so dass ich vom heutigen Tage an in keiner wie immer gearteten äusserlich persönlich bestimmten Beziehung zur E.B.D.A.R. stehe, und daher auch in Briefen ihrer Mitglieder an mich alle bisher von der Leitung angeordneten Anreden und dergleichen fortzufallen haben.

Dieser wohlerwogene Schritt schliesst jedoch nicht aus, dass mir das weitere geistige Gedeihen der ehrwürdigen Bruderschaft überaus am Herzen liegt.

Wohl aber schliesst er definitiv aus, dass mir von Mitgliedern der Bruderschaft irgendwelche interne Mitteilungen gemacht, Klagen vorgebracht, oder irgendwelche Dinge vorgelegt werden dürfen, die Angelegenheiten der E.B.D.A.R. als selbständiger, von nur ganz unabhängiger Vereinigung sind.

 Ich bitte dringend darum, diese meine Mitteilung unverzüglich im Wortlaut allen höheren Funktionären der Bruderschaft vorzulegen, die ihrerseits wieder gebeten sind, jeden einzelnen Bruder von diesem Wortlaut zu verständigen.

Lugano - Massagno
am 15. November 1931“

(Meine Unterschrift)

Ich gebe den streng genauen, durch meinen Notar und jede Amtsstelle kontrollierbaren Wortlaut dieses Briefes hier wieder, weil er besser als alles andere beweist, wie mein absolut freies Beziehungsverhältnis zu dem kleinen Kreise wirklich beschaffen war. Dass die Tonart meiner Briefe, der Form nach, ebensowohl auch einem grösseren Kreise entsprochen haben würde, war Folge einer Höflichkeitskonzession meinerseits.

Es ist dem allenthalben angesehenen Manne an den dieser Brief gerichtet war, gewiss nicht leicht gefallen, mir das ihm s. Zt. zum Gebrauch in seiner Vereinigung überlassene Ritenfragment zurückzuerstatten, als ich ihm, noch vor Schluss des Jahres, wenn auch in der Form, die eine Bitte war, so schonend wie möglich, so doch endgültig, die Ermächtigung, mein geistiges Eigentum weiterhin zu benützen, entziehen musste. Während mir sein Verhalten zuerst auch aller Bewunderung wert erschien, versuchte er jedoch dann, mich kurze Zeit später zu einer erneuten Ermächtigung umzustimmen, welchen Bestrebungen es zu danken ist, dass der hierdurch veranlasste weitere kurze Briefwechsel schliesslich mit einem Abbruch jeder Beziehung endete. Seitdem ist der betriebsame Mann meinem Gesichtskreis notwendigerweise entschwunden.

Nachdem ich es nunmehr nur noch mit den mir im Laufe der Zeit bekannt gewordenen zehn oder zwölf Mitgliedern der Bruderschaft zu tun hatte, darunter auch persönliche Freunde von mir waren, die sich, trotz meinen, ihnen bekannten Bedenken, doch dem kleinen Kreise, im Glauben an seine Entwicklungsfähigkeit angeschlossen hatten, wenn sie auch seinen Leiter zuweilen kritisch betrachteten, trat erst zutage, wie sehr selbstherrliches und geheimniskrämerndes, ihm aber offenbar angeborenes Verhalten des Gründers und bisherigen Leiters die Entwicklung der kleinen Vereinigung gehemmt hatte.

Es schien daher zuerst kaum möglich, die von den wenigen mir bekannten Mitgliedern erbetene Ermächtigung zum weiteren Gebrauch meines geistigen Eigentums, der ja stets unter meiner geistigen Verantwortung blieb, an einen „ Nachfolger“ zu übertragen, und ein bemühend umständlicher Briefwechsel liess mich erkennen, dass man sich einesteils offenbar meiner, von mir als „conditio sine qua non“ erklärten Verantwortlichkeit gegenüber nicht recht berufen fühlte, anderenteils aber auch über Form und Namen nicht ohne weiteres einig war, die nun fortan die Gemeinschaft ohne den gewohnten Leiter zusammenhalten und mir den rechten Gebrauch des Meinigen sichern sollten. Stets wieder um Rat gefragt, wusste ich auf dem mir an sich fremden Gebiet der vielleicht möglichen vereinsrechtlichen Formen kaum noch irgendwie Rat zu bieten, bis ich schliesslich sah, dass man auch hoffte, mich selbst als Leiter zu gewinnen, was gänzlich ausgeschlossen war. Erstens standen solcher Hoffnung meine eigenen geistigen Pflichten im Wege, die mir absolute Isolation im Interesse meines ,,Dienstes an der seelischen Erkenntnis meiner Mitmenschen“ ungeschrieben vorschreiben, und zweitens ist es, auch ganz von diesen unlösbar bindenden Pflichten abgesehen, nicht meine Aufgabe, irgend eine religiöse Gruppe, oder eine ähnliche
Institution“, wie sie sich auch nennen möge, zu leiten, sondern meine alleinige, jetzt seit kurzem erfüllte Lebensaufgabe bestand einzig darin, nach Massgabe meiner Kräfte, mein öffentlich erschienenes schriftliches Lehrwerk zustande zu bringen, das nun abgeschlossen vorliegt.

Um allen Weiterungen ein Ende zu bereiten, sah ich nach langem Zögern, aber im Willen, der kleinen Gemeinschaft so wie es mir möglich war zu helfen, mich veranlasst, ihr in dem nun vorliegenden „Ritualienbuch“ die Gesamtheit der mir auf geistige Weise erfahrbar gewordenen alten Bruderschaftsriten der ehemaligen Dombauhütten und antiken Tempelbauwerkstätten in solcher Form darzustellen und zu erklären, dass weitere Ratschläge von meiner Seite her fortan definitiv unnötig wurden.

Um auch der Gefahr einer erneuten Zentralisation zu wehren, knüpfte ich zuletzt die Ermächtigung, mein geistiges Eigentum, soweit es in meinem, „Ritualienbuch“ gegeben ist, zu gebrauchen, vorsorglich an die Bedingung, dass jede örtliche kleine Einzelgruppe (es handelte sich um verschwindend wenige) sich nur der Leitung eines auch von mir für geeignet befundenen Vorstehers anvertrauen möge, und dass alle Mitglieder eines Landes sich durch einen eigenen jeweiligen Landesvorsteher leiten lassen sollten. So war mir auch alle Garantie gegeben, dass niemals irgend eine unstatthafte Beeinflussung einer Gruppe, — von ausserhalb der in betracht kommenden Landesgrenzen her, — in Erscheinung treten könne.
 
Meine Bezeichnung der mir tauglich erscheinenden Orts- und Landesvorsteher erfolgte ein einzigesmal, — bei Erteilung der Ermächtigung, — wonach dann jeder dieser, mein Vertrauen besitzenden Männer seinen Nachfolger selbst zu bestimmen hatte und hat, und ebenso weitere Vorsteher einsetzen kann, solange die E.B.D.A.R. irgendwo gesetzlich besteht. Es handelte sich also lediglich um die Wahrung wohlberechtigter Interessen an meinem geistigen Eigentum, das ich auch der winzigsten Gruppe nicht bedingungslos zum Gebrauch überlassen konnte.

Die vormals so zahlreichen Formeln, Signaturen, Titel und Anreden schaltete ich nun bis auf verschwindend wenige, anscheinend nötige Reste aus, oder ersetzte sie durch Besseres, dem ich eine rein geistige Verankerung gab. Eine solche bestand schon für die Ermächtigung. Doch, da das für alle, die es nicht selbst am eigenen Leibe und in eigener Seele erprobt haben, lediglich und bestenfalls nur „Glaubenssache“ sein kann, gehört eine weitere Erörterung gewiss nicht hierher! Alles was man in dieser Beziehung zu wissen wünscht, kann in meinem vor aller Öffentlichkeit von 1913 an im Buchhandel erschienenen, und 1936 abgeschlossenen, bekannten geistigen Lehrwerk, das in aller Welt, — auch weit ausserhalb Europas und europäischer Glaubensbezirke, — seine glücklichen Freunde und Schüler hat, leicht nachgelesen werden.

Dass ich in meinem geistigen Lehrwerke zu allen Menschen, — Männern wie Frauen, — spreche, während mein Ritualienbuch“ (das übrigens keineswegs in mein geistiges offenbarendes Lehrwerk auf genommen ist!) sich nur an Männer wendet, darf nicht, aus Unkenntnis psychophysisch bestimmter Dinge, zu falschen Schlüssen verführen.

Es hat die gleichen Gründe, die, — wenn sie auch heutigentages zwar den priesterlichen Vertretern der hier in Frage kommenden Religionen nur in den seltensten Fällen noch wirklich bekannt sind, — dazu führten, dass dem Manne, von den indischen früharischen Brahmanen bis zur so viel späteren römisch-katholischen Kirche, eine von den Heutigen kaum noch geahnte priesterliche Stellung vorbehalten ist, die ein weiblicher Mensch, so sehr er das auch in seiner Unkenntnis bedauern mag, aus psychophysiologischen Gründen ebensowenig ausfüllen kann, wie ein männlicher Mensch gebären könnte. Auch noch in dem von Indien her bis heute stark beeinflussten, auf den Buddhismus bezogenen Lamaismus Tibets ist jeder „ Hermaphrodit oder Transvestit“ von der Aufnahme in den Kreis der Kleriker ausgeschlossen und der zu höchster Ordination gelangende Mönch muss vorher erst noch feierlich bestätigen, dass er wirklich physisch ein vollwertiger „Mann“ sei Vor dem Chor der Mönche wird er darüber nochmals beschwörend befragt... (Siehe neuerdings Dr. Wilhelm Filchner: „ Kumbum Dschamba Ling “, Verlag Brockhaus, sowie Univ. Prof. Dr. Robert Bleichsteiner: Die gelbe Kirche “, Wien 1936).

Selbst in solchen Nachklängen handelt es sich noch um Dinge, die dem an seine Tierheit gefesselten Menschen schier unfassbar sind, denn das alles bezieht sich ursprünglich auf wirkliche geistig Eingeweihte höchster Mysterienkulte des ältesten Altertums.

Es wird sich aber wohl niemand nun unter Mitgliedern der „E.B.D.A.R.“ etwa wirkliche „ Eingeweihte “, also „ Initiierte“ im Sinne antiker Mysterien, wie sie noch in Delphi, Eleusis und an anderen Orten begangen wurden, vorstellen wollen, — aber die von mir eruierten alten Riten, die ich den Mitgliedern der genannten kleinen Bruderschaft in meiner Bearbeitung überliess, sind in Wahrheit ursprünglich das Werk wirklicher Eingeweihter in höchste, aller zeitlichen Meinung entrückte Mysterien ewigen geistigen Lebens!

Ich kann an diesen Tatsachen auch nicht das geringste ändern. Ich kann nur misstrauischen Gemütern bestätigen, dass allen Mitgliedern der „E.B.D.A.R.“ die Einehe im hohen Sinne meines Buches „Die Ehe“ eindringlichst angeraten ist. Jegliche sexuelle Perversität schliesst natürlich unerbittlich von jeder Teilnahme an den alten heiligen Riten der Dombauhütten-Bruderschaften aus! Es ist beklagenswert, dass man so Selbstverständliches erst noch sagen muss, doch scheint es leider nötig zu sein. Aus gleichen Gründen schliesse ich diese Denkschrift mit der ausdrücklichen Feststellung, dass mein geistiges Lehrwerk allein für Männer wie Frauen massgebend ist, — die „E.B.D.A.R.“ jedoch einen daneben möglichen Sonderfall darstellt, den aber dieses Lehrwerk keineswegs etwa irgendwie umfasst.

Ich habe niemals auch nur entfernt daran gedacht, Menschen, die sich für die in ihrem Wesen urgeschichtlich alten Riten der Dombauhüttenbruderschaften interessieren würden, zu begegnen. Noch weniger wäre es mir in den Sinn gekommen, dass ich, als der ewigkeitsverpflichtete Gestalter des der Welt meiner Zeit und ihrer Zukunft gegebenen Lehrwerkes, einer kleinen Menschengruppe in meinen Tagen die alten Riten einstens restaurieren würde, die längstvergangenen Zeiten ihre, allen Glaubensmeinungen hoch überlegenen, wahrhaftig im Geiste „ geweihten“ Laienpriester gegeben hatten, in deren erhabenen Kreis ehedem selbst höchste weltliche Fürsten und geistliche Würdenträger aller Grade Zutritt zu erlangen suchten. Schwer hält es jedoch, keine Satire zu schreiben, wenn man sieht, dass offenbar allen Ernstes für möglich gehalten wird, ich sei der Mann dazu, mich einer "Sekte“ anzuschliessen oder mir eine ergebene „Organisation“ irgendwo auf dieser Welt zu schaffen
 

Bô Yin Râ 

 

 

Home Nach oben Ebdar Wahrheit

09.11.2012