Um der Wahrheit
willen
Dass
man sich, — durch sein Schaffen und Werk in der Öffentlichkeit bekannt
geworden, — auch auf allerlei Verunglimpfung gefasst machen muss, gilt
besonders dann, wenn man auf dem Gebiet seines geistigen Schaffens zum
Tempelreiniger wurde, dadurch dass man vor aller Augen auf- zeigte,
wieviel Aberglaube, Selbstbetrügertum, und Spekulation auf die Börse der
Allzuleichtgläubigen sich auch in der heutigen, vermeintlich so nüchtern
abwägenden Zeit doch noch in Bezirken festgenistet zeigt, die ihm
längst verwehrt sein sollten.
So war ich denn gewiss noch
niemals darüber erstaunt, wenn die Teilnehmer an dem „ Okkultistischen
Karneval “, die ich (nebenbei auch unter diesem Titel) etwas deutlicher
beleuchtet hatte als es ihren mühelosen Geschäften dienlich sein konnte,
sich immer dadurch zu salvieren suchten, dass sie innerhalb
Deutschlands, das hier seit vielen Jahren ja nur allein in Frage kam,
alle Kreise zu denen sie direkt oder indirekt die gerade verlangte
politische Beziehung fanden, mit den abenteuerlichsten Behauptungen
hinsichtlich meiner Person infiltrierten, um nur ja des lukrativen
Arbeitsfeldes nicht verlustig zu gehen, das ihnen auch weiterhin leicht
zu behebende Gewinne bot, wenn es ihnen nur gelang, den ihnen
unbehaglichsten Kenner ihres volkswirtschaftlich so schädigenden
Treibens, an Stellen, die gerade jeweils den besten Schutz verliessen,
als suspekt erscheinen zu lassen. Neuerdings hat man nun zu besagtem
Zweck eine „Sekte“ erdacht, der ich angehören solle, und zum
vorgeblichen „ Beweis“ jede nur mögliche Missdeutung aufgeboten.
Wahr ist jedoch, dass mir lebenslang nichts ferner lag als alles, was
nach,, Sekte“ oder,, Geheimer Gesellschaft “ aussah.
Wahr ist vielmehr, dass
ich, weit von allen solchen Dingen fern, einer Vereinigung
ausschliesslich religiös eingestellter Gottsucher, die eine dogmenfreie,
nur im inneren Erkennen des Menschen wurzelnde Religiosität erstrebte,
ausdrücklich erbetene psychophysische Ratschläge erteilte,
die ich schliesslich in einem Buchmanuskript unter dem
Titel „ Ritualienbuch“ zusammenfasste, zu dessen Gebrauch ich die kleine
Gesellschaft allein ermächtigte, da das Manuskript ja mein
geistiges Eigentum ist und bleibt, und ich es nur von Menschen, denen
ich eine richtige Verwendung zutrauen konnte, gebraucht sehen wollte.
Ich erkläre in diesem Buche — das ich bisher nur ais Manuskript
vervielfältigen liess, weil es nun einmal nur für Männer allein
und primär nur für den besagten engen Kreis den ich zu seinem Gebrauch
ermächtigte, bestimmt ist — eine Anzahl der bereits lange vor
meiner Kenntnis von dem Bestehen eines in solcher Richtung
seelisch suchenden Kreises, in meinen frühesten Schriften schon unter
anderem besprochenen alten Riten der mittelalterlichen
Dombauhütten-Bruderschaften und vorangegangenen antiken, ebenfalls
auf einer dogmenfreien Erkenntnis fussenden Tempelbauwerkstätten, deren
letzte, wenige und teilweise schon sehr korrumpierte Reste von der 1717
in England entstandenen „Freimaurerei“ zwar für sich in Anspruch
genommen und unter Heranziehung sehr fremder Vorstellungen,
in damals neuer Art, unter Benützung alttestamentlicher Namen etc.
symbolisch benützt worden waren, aber sonst auch rein garnichts
mit der nun in Deutschland verbotenen Institution der Freimaurerei“ wie
man sie dort präzise zu verstehen meint und definiert, zu tun haben.
Es wäre hingegen gewiss zulässig, von den durch mich auf Grund geistiger
Einsichten rekonstruierten alten Dombauhüttenriten, — also von der
mystischen traditionellen Bauhüttenpraxis, die wahrhaftig ein Erbe aus
der Urzeit ist, — gleichsam als von einer, der „ Freimaurerei“
tatsächlich von sich aus unzugänglichen und in jeder Hinsicht
fremden „Ur“ -Maurerei zu sprechen, was ich auch in Erläuterungen und
Hinweisen den allein durch mich mit diesen alten Riten Bedachten
gegenüber absichtlich ausgesprochen habe, um damit die sachlich und
psychotechnisch durchaus gegebene entscheidende Andersartigkeit
gegenüber der Institution die sich „ Freimaurerei“ nennt, auf
deutlichste Art zu betonen. Was viele nach seelischer Gewissheit allein
strebende Naturen in der Freimaurerei vergeblich zu finden hofften,
hätten sie in dem von mir beratenen kleinen Kreise wahrscheinlich
gefunden.
Von dem
Folgenden zu sprechen, sehe ich mich leider nun verpflichtet, da es
Anlass zu irrigem Urteil wurde, wo kein Verstehen vorausgesetzt werden
konnte. Was also von mir erwähnt wird, hat keinerlei Ursache mehr,
unerwähnt zu bleiben. Es gibt hier nichts, das nicht der
hellsten Beleuchtung standhalten könnte!
Im Jahre 1921 (das genaue Datum ist mir entfallen, wie denn bekanntlich
und von nur stets betont, auch späterhin diese ganze geistige
Hilfe und Aufklärung des kleinen Gottsucher-Kreises nur „an der
alleräussersten Peripherie“ meiner geistigen Interessen lag)
erreichte mich die erste Kenntnis vom Bestehen der dann später
von mir zum Gebrauch meines Ritualienbuches“ ermächtigten, zahlenmässig
kaum nennenswerten Vereinigung, durch einen Brief ihres, wie ich später
kontrollieren konnte, mystischer Versenkung sehr zugänglichen und dafür
auch besonders begabten Gründers und Leiters. Die kleine Gruppe seelisch
Suchender nannte sich damals — auf Grund der altfranzösischen Graal
“-Sage: „ Ordre du Samt Graal “, um sich deutlich von gewissen
vulgärokkultistischen, sogenannten,, Gralorden “ zu unterscheiden.
Da ihr Leiter auf alle Fälle mystisch religiöses erkennendes Urteil
genug hatte, um nach allgemeiner Lektüre meiner Schriften, soweit er sie
gelesen hatte, zu wissen, dass, wenn irgend ein Mensch, so nur ich die
alten Riten der Dombauhütten eruieren und zum Gebrauch der heutigen Zeit
formen könne, war sein Anliegen lediglich, durch mich diese alten Riten
mitgeteilt zu erhalten. Man darf nicht sagen, dass ich zu schnell zur
Erfüllung dieses Wunsches bereit gewesen wäre. Volle anderthalb Jahre
liess ich den sehr aktiv veranlagten Mann, trotz allem Drängen und
Bitten warten, um sicher zu sein, dass keinerlei andere Absichten ihn
leiteten, ausser seinem Verlangen nach einer methodischen Förderung
seines eigenen seelischen Suchens und des seelischen Strebens der von
ihm gegründeten kleinen Gesellschaft. Allerdings brauchte ich auch
diese Zeit, um mir selber die nötigen geistigen Einblicke zu erwirken.
Da mir die Bezeichnung als „ Orden“ zu manchen vermeidbaren Irrtümern
Anlass bieten schien, schlug ich bei der Überlassung des ersten
Fragments der Riten (mehr hat er nie erhalten !) dem „
Ordensgrossmeister“ vor, seine Vereinigung doch lieber eindeutig als „
Bruderschaft“ zu bezeichnen, analog den konfessionell religiösen
Bruderschaften und denen der alten Dombauhütten. Das geschah dann
schliesslich auch, aber romantische Neigungen des seiner Sache hingebend
dienenden Mannes, der zwar im bürgerlichen Leben den prosaischen Beruf
eines Zahnarztes erfolgreich ausübte, führten ihn zur Einführung vieler
pompöser barocker Titel, Anreden, Formeln und Signaturen, die mit dem
von mir Gegebenen nicht das allergeringste zu tun hatten. Er
beschwor mich aber, ihn gewähren zu lassen, denn er war überzeugt, dass
alles sei, seiner Erfahrung nach, psychologisch nötig um den Einzelnen
bei dem Bewusstsein zu erhalten, dass er sich mit Heiligem,
Religiös-Weihevollem beschäftige. Da ich seinen Erfahrungen nichts aus
eigener Praxis entgegenzusetzen hatte, liess ich den wunderlichen
Wünschen, denen ich nicht wehren konnte, ihren Lauf. So ist auch der
Einfügung eines natürlich in jedem Punkte bis in das letzte Wort
gesetzlich einwandfreien Aufnahme-,,Eides“ in das Zeremoniell, von mir
entsprochen worden, da der offenbar Erfahrene nur dadurch die Gewähr
dafür gegeben sah, dass mein geistiges Eigentum vor jeder Profanierung
gesichert bleibe. Dass dieser „ Eid“ praktisch nichts anderes als eine
jeweilig verwendete Aufnahmezeremonie war, und auch nicht im
Traum etwa als „juristisch“ gemeinte „Vereidigung“ betrachtet wurde,
zeigte sich später deutlich genug! Ich konnte dem Wunsche um so eher
entsprechen, als ich ja wie niemand sonst wusste, dass Antike und
Mittelalter weitaus strengere Bindungen kannten, und dass tatsächlich
kein anderes Motiv, ausser vielleicht einem entschuldbaren
Prestigebedürfnis, für die Aufnahme dieser Schweigeverpflichtung
bestand. (In der Praxis hat die vermeintlich so gewisse Gewähr für das
Vermeiden der Profanierung des Meinigen bei der ersten Probe prompt
versagt!)
Die Folgezeit
zeigte den ehemaligen Grossmeister“ des früheren „ Ordens“ der nun auf
meinen Wunsch hin: „ Ermächtigte Bruderschaft der alten Riten“
genannt worden war, (abgekürzt ,,Ebdar “) so stark von romantischen
Neigungen und einem Hang zu phantastischen Deutungen beherrscht, dass
ich schon im Jahre 1925, oder gar schon eher (?) die Absicht
aussprach, meine Ermächtigung zum Gebrauch des Ritualienbuchfragmentes,
als meines geistigen Eigentums, zurückzuziehen, was nur unterblieb, weil
mir das gewiss ehrlich gemeinte Versprechen gegeben wurde, alles
von mir Beanstandete aufzugeben. Zeitweise wurde das Versprechen
auch sehr erfreulich eingehalten, aber fast Jahr um Jahr schien mir
wieder die Zurückziehung der gegebenen Ermächtigung, mein geistiges
Eigentum zu gebrauchen, fast zwingend nötig. Wenn ich trotzdem bis 1931
zuwartete, so geschah das in erster Linie deshalb, weil ich nun auch
immer mehr und immer deutlicher sah, dass manchen im Geistigen besonders
vorangekommenen Mitgliedern der „ Bruderschaft“ nun, nach ihrer
Auffassung, der Boden unter den Füssen fortgezogen sein würde, wenn ich
nicht doch noch, trotz allem Erfahrenen, die Ermächtigung bestehen
lassen wolle.
Kurz bevor ich dann aber dennoch mich unaufschiebbar dazu gezwungen sah,
sie dem Leiter der Bruderschaft zu entziehen, hatte ich schon meine
ehedem erbetene geistige „Protektion“, die zwar jederzeit eindeutig nur
segnendes Wohlwollen war, als äussere, allenfalls verkennbare
Form zurückziehen müssen, nachdem ich erfahren hatte, dass der Gründer
und Leiter der meinerseits immer von mir distanzierten Bruderschaft
intern die Ansicht nährte, dass er zu einer töricht herrischen
Behandlung mancher Mitglieder, die sich bei mir darüber beklagten, quasi
— meine, ihn deckende Zustimmung habe.
Mein Schreiben lautete, nach einem Durchschlag wiedergegeben, wie folgt:
„Da mir unzählige Erfahrungen in einer Reihe von Jahren gezeigt haben,
dass der Irrtum, als habe ich in irgend einer Weise Anteil an der
Leitung der E.B.D.A.R. nicht aus der Welt zu schaffen ist, solange
ich nominell das „ Protektorat“ innehabe, lege ich hierdurch, nach
langewährender geistiger Prüfung der Angelegenheit, ebendieses
„Protektorat“ in aller Form nieder, so dass ich vom heutigen Tage an in
keiner wie immer gearteten äusserlich persönlich bestimmten Beziehung
zur E.B.D.A.R. stehe, und daher auch in Briefen ihrer Mitglieder an
mich alle bisher von der Leitung angeordneten Anreden und dergleichen
fortzufallen haben.
Dieser wohlerwogene Schritt
schliesst jedoch nicht aus, dass mir das weitere geistige Gedeihen der
ehrwürdigen Bruderschaft überaus am Herzen liegt.
Wohl aber schliesst er
definitiv aus, dass mir von Mitgliedern der Bruderschaft irgendwelche
interne Mitteilungen gemacht, Klagen vorgebracht, oder irgendwelche
Dinge vorgelegt werden dürfen, die Angelegenheiten der E.B.D.A.R.
als selbständiger, von nur ganz unabhängiger Vereinigung sind.
Ich bitte dringend darum,
diese meine Mitteilung unverzüglich im Wortlaut allen höheren
Funktionären der Bruderschaft vorzulegen, die ihrerseits wieder gebeten
sind, jeden einzelnen Bruder von diesem Wortlaut zu verständigen.
Lugano - Massagno
am 15. November 1931“
(Meine Unterschrift)
Ich gebe den streng
genauen, durch meinen Notar und jede Amtsstelle kontrollierbaren
Wortlaut dieses Briefes hier wieder, weil er besser als alles andere
beweist, wie mein absolut freies Beziehungsverhältnis zu dem
kleinen Kreise wirklich beschaffen war. Dass die Tonart meiner
Briefe, der Form nach, ebensowohl auch einem grösseren Kreise
entsprochen haben würde, war Folge einer Höflichkeitskonzession
meinerseits.
Es ist dem allenthalben
angesehenen Manne an den dieser Brief gerichtet war, gewiss nicht leicht
gefallen, mir das ihm s. Zt. zum Gebrauch in seiner Vereinigung
überlassene Ritenfragment zurückzuerstatten, als ich ihm, noch vor
Schluss des Jahres, wenn auch in der Form, die eine Bitte war, so
schonend wie möglich, so doch endgültig, die Ermächtigung, mein
geistiges Eigentum weiterhin zu benützen, entziehen musste. Während mir
sein Verhalten zuerst auch aller Bewunderung wert erschien, versuchte er
jedoch dann, mich kurze Zeit später zu einer erneuten
Ermächtigung umzustimmen, welchen Bestrebungen es zu danken ist, dass
der hierdurch veranlasste weitere kurze Briefwechsel schliesslich mit
einem Abbruch jeder Beziehung endete. Seitdem ist der betriebsame Mann
meinem Gesichtskreis notwendigerweise entschwunden.
Nachdem ich es nunmehr nur
noch mit den mir im Laufe der Zeit bekannt gewordenen zehn oder zwölf
Mitgliedern der Bruderschaft zu tun hatte, darunter auch persönliche
Freunde von mir waren, die sich, trotz meinen, ihnen bekannten Bedenken,
doch dem kleinen Kreise, im Glauben an seine Entwicklungsfähigkeit
angeschlossen hatten, wenn sie auch seinen Leiter zuweilen kritisch
betrachteten, trat erst zutage, wie sehr selbstherrliches und
geheimniskrämerndes, ihm aber offenbar angeborenes Verhalten des
Gründers und bisherigen Leiters die Entwicklung der kleinen Vereinigung
gehemmt hatte.
Es schien daher zuerst kaum
möglich, die von den wenigen mir bekannten Mitgliedern erbetene
Ermächtigung zum weiteren Gebrauch meines geistigen Eigentums, der ja
stets unter meiner geistigen Verantwortung blieb, an einen „
Nachfolger“ zu übertragen, und ein bemühend umständlicher Briefwechsel
liess mich erkennen, dass man sich einesteils offenbar meiner, von mir
als „conditio sine qua non“ erklärten Verantwortlichkeit gegenüber nicht
recht berufen fühlte, anderenteils aber auch über Form und
Namen nicht ohne weiteres einig war, die nun fortan die Gemeinschaft
ohne den gewohnten Leiter zusammenhalten und mir den rechten Gebrauch
des Meinigen sichern sollten. Stets wieder um Rat gefragt, wusste ich
auf dem mir an sich fremden Gebiet der vielleicht möglichen
vereinsrechtlichen Formen kaum noch irgendwie Rat zu bieten, bis ich
schliesslich sah, dass man auch hoffte, mich selbst als Leiter zu
gewinnen, was gänzlich ausgeschlossen war. Erstens standen solcher
Hoffnung meine eigenen geistigen Pflichten im Wege, die mir absolute
Isolation im Interesse meines ,,Dienstes an der seelischen Erkenntnis
meiner Mitmenschen“ ungeschrieben vorschreiben, und zweitens ist es,
auch ganz von diesen unlösbar bindenden Pflichten abgesehen, nicht
meine Aufgabe, irgend eine religiöse Gruppe, oder eine ähnliche
Institution“, wie sie sich auch nennen möge, zu leiten, sondern meine
alleinige, jetzt seit kurzem erfüllte Lebensaufgabe bestand
einzig darin, nach Massgabe meiner Kräfte, mein öffentlich
erschienenes schriftliches Lehrwerk zustande zu bringen, das nun
abgeschlossen vorliegt.
Um allen Weiterungen ein
Ende zu bereiten, sah ich nach langem Zögern, aber im Willen, der
kleinen Gemeinschaft so wie es mir möglich war zu helfen, mich
veranlasst, ihr in dem nun vorliegenden „Ritualienbuch“ die
Gesamtheit der mir auf geistige Weise erfahrbar gewordenen alten
Bruderschaftsriten der ehemaligen Dombauhütten und antiken
Tempelbauwerkstätten in solcher Form darzustellen und zu erklären, dass
weitere Ratschläge von meiner Seite her fortan definitiv unnötig wurden.
Um auch der Gefahr einer erneuten Zentralisation zu wehren, knüpfte ich
zuletzt die Ermächtigung, mein geistiges Eigentum, soweit es in meinem,
„Ritualienbuch“ gegeben ist, zu gebrauchen, vorsorglich an die
Bedingung, dass jede örtliche kleine Einzelgruppe (es handelte sich um
verschwindend wenige) sich nur der Leitung eines auch von mir für
geeignet befundenen Vorstehers anvertrauen möge, und dass alle
Mitglieder eines Landes sich durch einen eigenen jeweiligen
Landesvorsteher leiten lassen sollten. So war mir auch alle Garantie
gegeben, dass niemals irgend eine unstatthafte Beeinflussung einer
Gruppe, — von ausserhalb der in betracht kommenden Landesgrenzen
her, — in Erscheinung treten könne.
Meine Bezeichnung der mir tauglich erscheinenden Orts- und
Landesvorsteher erfolgte ein einzigesmal, — bei Erteilung der
Ermächtigung, — wonach dann jeder dieser, mein Vertrauen besitzenden
Männer seinen Nachfolger selbst zu bestimmen hatte und hat, und
ebenso weitere Vorsteher einsetzen kann, solange die E.B.D.A.R. irgendwo
gesetzlich besteht. Es handelte sich also lediglich um die Wahrung
wohlberechtigter Interessen an meinem geistigen Eigentum, das ich auch
der winzigsten Gruppe nicht bedingungslos zum Gebrauch überlassen
konnte.
Die vormals so zahlreichen
Formeln, Signaturen, Titel und Anreden schaltete ich nun bis auf
verschwindend wenige, anscheinend nötige Reste aus, oder ersetzte sie
durch Besseres, dem ich eine rein geistige Verankerung gab. Eine
solche bestand schon für die Ermächtigung. Doch, da das für alle, die es
nicht selbst am eigenen Leibe und in eigener Seele erprobt haben,
lediglich und bestenfalls nur „Glaubenssache“ sein kann, gehört eine
weitere Erörterung gewiss nicht hierher! Alles was man in dieser
Beziehung zu wissen wünscht, kann in meinem vor aller Öffentlichkeit von
1913 an im Buchhandel erschienenen, und 1936 abgeschlossenen, bekannten
geistigen Lehrwerk, das in aller Welt, — auch weit ausserhalb
Europas und europäischer Glaubensbezirke, — seine glücklichen Freunde
und Schüler hat, leicht nachgelesen werden.
Dass ich in meinem geistigen Lehrwerke zu allen Menschen,
— Männern wie Frauen, — spreche, während mein
Ritualienbuch“ (das übrigens keineswegs in mein geistiges
offenbarendes Lehrwerk auf genommen ist!) sich nur an Männer
wendet, darf nicht, aus Unkenntnis psychophysisch bestimmter Dinge, zu
falschen Schlüssen verführen.
Es hat die gleichen
Gründe, die, — wenn sie auch heutigentages zwar den priesterlichen
Vertretern der hier in Frage kommenden Religionen nur in den seltensten
Fällen noch wirklich bekannt sind, — dazu führten, dass dem Manne,
von den indischen früharischen Brahmanen bis zur so viel späteren
römisch-katholischen Kirche, eine von den Heutigen kaum noch geahnte
priesterliche Stellung vorbehalten ist, die ein weiblicher Mensch, so
sehr er das auch in seiner Unkenntnis bedauern mag, aus
psychophysiologischen Gründen ebensowenig ausfüllen kann, wie ein
männlicher Mensch gebären könnte. Auch noch in dem von Indien her
bis heute stark beeinflussten, auf den Buddhismus bezogenen Lamaismus
Tibets ist jeder „ Hermaphrodit oder Transvestit“ von der Aufnahme in
den Kreis der Kleriker ausgeschlossen und der zu höchster
Ordination gelangende Mönch muss vorher erst noch feierlich bestätigen,
dass er wirklich physisch ein vollwertiger „Mann“ sei Vor dem Chor der
Mönche wird er darüber nochmals beschwörend befragt... (Siehe neuerdings
Dr. Wilhelm Filchner: „ Kumbum Dschamba Ling “, Verlag Brockhaus, sowie
Univ. Prof. Dr. Robert Bleichsteiner: Die gelbe Kirche “, Wien 1936).
Selbst in solchen
Nachklängen handelt es sich noch um Dinge, die dem an seine Tierheit
gefesselten Menschen schier unfassbar sind, denn das alles bezieht sich
ursprünglich auf wirkliche geistig Eingeweihte höchster
Mysterienkulte des ältesten Altertums.
Es wird sich aber wohl
niemand nun unter Mitgliedern der „E.B.D.A.R.“ etwa wirkliche „
Eingeweihte “, also „ Initiierte“ im Sinne antiker Mysterien, wie sie
noch in Delphi, Eleusis und an anderen Orten begangen wurden, vorstellen
wollen, — aber die von mir eruierten alten Riten, die ich den
Mitgliedern der genannten kleinen Bruderschaft in meiner Bearbeitung
überliess, sind in Wahrheit ursprünglich das Werk wirklicher
Eingeweihter in höchste, aller zeitlichen Meinung entrückte Mysterien
ewigen geistigen Lebens!
Ich kann an diesen
Tatsachen auch nicht das geringste ändern. Ich kann nur misstrauischen
Gemütern bestätigen, dass allen Mitgliedern der „E.B.D.A.R.“ die
Einehe im hohen Sinne meines Buches „Die Ehe“ eindringlichst angeraten
ist. Jegliche sexuelle Perversität schliesst natürlich
unerbittlich von jeder Teilnahme an den alten heiligen Riten der
Dombauhütten-Bruderschaften aus! Es ist beklagenswert, dass man
so Selbstverständliches erst noch sagen muss, doch scheint es leider
nötig zu sein. Aus gleichen Gründen schliesse ich diese Denkschrift
mit der ausdrücklichen Feststellung, dass mein geistiges Lehrwerk
allein für Männer wie Frauen massgebend ist, — die „E.B.D.A.R.“ jedoch einen daneben möglichen Sonderfall
darstellt, den aber dieses Lehrwerk keineswegs etwa irgendwie umfasst.
Ich habe niemals auch nur entfernt daran gedacht, Menschen, die sich für
die in ihrem Wesen urgeschichtlich alten Riten der
Dombauhüttenbruderschaften interessieren würden, zu begegnen. Noch
weniger wäre es mir in den Sinn gekommen, dass ich, als der
ewigkeitsverpflichtete Gestalter des der Welt meiner Zeit und ihrer
Zukunft gegebenen Lehrwerkes, einer kleinen Menschengruppe in meinen
Tagen die alten Riten einstens restaurieren würde, die
längstvergangenen Zeiten ihre, allen Glaubensmeinungen hoch
überlegenen, wahrhaftig im Geiste „ geweihten“ Laienpriester gegeben
hatten, in deren erhabenen Kreis ehedem selbst höchste weltliche Fürsten
und geistliche Würdenträger aller Grade Zutritt zu erlangen suchten.
Schwer hält es jedoch, keine Satire zu schreiben, wenn man sieht, dass
offenbar allen Ernstes für möglich gehalten wird, ich sei der Mann dazu,
mich einer "Sekte“ anzuschliessen oder mir eine ergebene „Organisation“ irgendwo auf dieser Welt zu schaffen
Bô Yin Râ